Immobilien vermieten
In Deutschland gibt es einige große Vermietungsgesellschaften, die zusammen mehrere hunderttausend Wohnungen bzw Immobilien vermieten und verwalten.
Ein Großteil der Vermieter macht dies jedoch nicht Hauptberuflich. Das heißt sie besitzen eine Einliegerwohnung, eine gekaufte Eigentumswohnung oder eine geerbte Immobilie, die nicht veräußert werden soll.
Auch Steuern sparen liefert Gründe zum Kauf einer Immobilie, die dann fremdvermietet wird. Hierbei eignen sich Eigentumswohnungen in Ballungsgebieten mit hohem Wohnkomfort. Wie Statistiken zeigen bringt allein der Besitz einer Immobilie noch keinen Werterhalt oder gar Inflationsschutz. Der Wert einer Immobilie wird viel mehr durch Nachfrage bestimmt, als noch in den neunziger Jahren angenommen.
Wer Immobilien vermieten will, muß sich auch zwangsläufig mit dem umfassenden Mietrecht auseinandersetzen, das zudem immer wieder durch neue Rechtsprechungen umgedeutet wird. So sind in neuen Urteilen keine pauschalierten Renovierungsklauseln mehr erlaubt. Nur wenn die Mietsache auch wirklich renovierungsbedürftig ist, muß der Mieter renovieren.
Die eindeutig Mieterfreundliche Rechtsprechung, auf die sich immer mehr Mieter verlassen, beschert aber auch manchem Mieter Überraschungen. So kann ein Mieter fristlos gekündigt werden, wenn er zuvor auf einem Einzugsfragebogen angegeben hat, keine Mietschulden aus alten Verhältnissen zu haben. Hier sieht der Gesetzgeber die zumutbare Grenze für Vermieter überschritten.
Da sich viele Vermieter nicht intensiv mit dem Mietrecht befassen können, werden Verwaltungsgesellschaften beauftragt, die häufig zur Verwaltung von Anfragen, Neuvermietungen und Nebenkostenabrechnungen auch einen Hausmeisterservice bieten. Bei professioneller Verwaltung vermieteter Immobilien wird zumeist ein Prozentsatz der Mieteinnahmen berechnet. Üblich sind ein bis eineinhalb Prozent, deswegen lohnt der Aufwand auch nur bei gut vermietbaren Immobilien, oder größeren Gebäuden.
