Immobilien-Förderung
Auf unterschiedliche Art und Weise trägt der Staat dazu bei, dass Sie als zukünftige Bauherren oder Immobilienbesitzer bei Ihrer Finanzierung unterstützt werden.
Man spricht hierbei von der staatlichen Förderung oder auch der Immobilienförderung. Die Zahlung der Eigenheimzulage ist zum 01.01.2006 eingestellt worden, was allerdings nicht bedeutet, dass es diese Subventionierung nicht mehr gibt. Wurde die Eigenheimzulage vor dem 01.01.2006 genehmigt, wird diese auch nach dem Zeitpunkt ihrer Abschaffung für maximal 8 Jahre gezahlt.
Was allerdings viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass die Eigenheimzulage noch heute beantragt werden kann. Voraussetzung ist, dass Sie vor dem 01.01.2006 eine Immobilie erworben oder die Bauanträge eingereicht haben. Eine weitere staatliche Förderung ist die Wohnungsbauprämie.
Bei fast allen staatlichen Förderprogrammen gelten die Eigennutzung und diverse Einkommensgrenzen als Bedingung für die Zuteilung. Die Grenzen liegen bei der Wohnungsbauprämie z.B. für Alleinstehende bei 25.600 Euro und bei 51.200 Euro für Verheiratete.
Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage ist als staatliche Förderung zu sehen. Diese wird in Form der vermögenswirksamen Leistungen ausbezahlt und soll zur Vermögensbildung dienen.
Verschiedene Zins vergünstigte Darlehen sind vermögensunabhängig, jedoch von der Art der Immobilie oder von Modernisierungsvorhaben der Eigentümer abhängig. Gefördert wird hierbei der Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung, der Bau einer solchen oder die Modernisierung. Bei jeglicher Modernisierung mit dem Ziel der Energiespareffizienz, sog. CO2-Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, oder bei Restaurierung und Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude werden besonders hohe Immobilienförderungen gewährt.
Bei staatlichen Förderungen ist zu beachten, dass diese Zuschüsse in bestimmten Bereichen nur einmal pro Person beantragt werden können.
